P H A R M A R E C H T

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Willkommen beim berufsbegleitenden Masterstudiengang​​

Pharmarecht​

an der Philipps-Universität Marburg

Das Konzept

Das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht gewinnt ständig an Bedeutung. Derzeit fehlt aber die Möglichkeit, den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern durch einen universitären Abschluss im Bereich des Pharmarechts zu decken. Diese Lücke schließt der berufsbegleitende rechtswissenschaftliche Masterstudiengang zum  Pharmarecht.

Für die Juristen ermöglicht er einen Ausweis in einem speziellen Fachgebiet, für Teilnehmer aus anderen  Bereichen bietet er die Möglichkeit, einen juristischen Abschluss zu erwerben. Der Studiengang knüpft an die Erfahrungen an, die der Fachbereich  Rechtswissenschaften durch die seit vielen Jahren erfolgreich betriebene Zusatzqualifikation im Pharmarecht gewonnen hat. Er entwickelt diese zu einem Programm für Teilnehmer weiter, die bereits über Berufserfahrung in einem Teilbereich des Arzneimittel- oder Medizinprodukterechts verfügen, dieses Rechtsgebiet aber in seiner Komplexität und in seinen Bezügen zum Gesundheitssystem verstehen möchten.

Die interdisziplinäre Besetzung des Teilnehmerkreises schafft zugleich ideale Bedingungen für eine Diskussion zwischen den beteiligten Fachdisziplinen. Der Studiengang versteht sich deshalb auch als Grundlage für die Mitwirkung in interdisziplinär besetzten Teams, in denen gemeinsam Lösungen entwickelt werden.

Die Zielgruppe

Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und
erlaubt den Teilnehmenden, dem Studium neben einer Vollzeitbeschäftigung
nachzugehen.

Er richtet sich u.a. an Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Pharmazeuten, Mediziner und Naturwissenschaftler. Das Lehrangebot zielt auf die Fertigkeiten ab, die für Fragen in der Entwicklung, den Marktzugang und den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten erforderlich sind. Dabei berücksichtigt er, dass bereits praktische Fähigkeiten erworben wurden. Es wird das Verständnis für unterschiedliche Denkweisen aller beteiligten Fachdisziplinen vermittelt.

„Durch die hochkarätige und interdisziplinäre Zusammensetzung der Dozierenden wird der breite Wissensbestand des Pharmarechts fundiert vermittelt, wodurch auch langjährig Praxiserfahrene Möglichkeiten zur Horizonterweiterung und zum Perspektivenwechsel erhalten. Ich kann jedemdie Teilnahme an dem Studiengang ans Herz legen.“

Carla Meyerhoff-Grienberger

Der Abschluss: Master of Laws (LL.M.)

Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) weist die Absolvierenden als Experten auf dem Gebiet des Pharmarechts aus. Der national und international anerkannte Mastergrad ermöglicht es, sich von den Mitbewerbenden abzusetzen und dadurch von deutlich besseren Berufschancen zu profitieren.

Das Studium unterstützt dabei, den beruflichen Horizont nicht zuletzt um die wissenschaftlichen Hintergründe im Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zu erweitern. Nach dem Abschluss verfügen die Absolvierenden über ein Spezialwissen, das in keinem der zuvor absolvierten Studiengänge vermittelt wurde. Durch die Verknüpfung juristischer mit weiteren fachübergreifenden Aspekten wird ein hoher Grad an Interdisziplinarität erreicht. Jeder Teilnehmer erwirbt unabhängig von seinen individuellen Fachkenntnissen eine systemische Kompetenz und wird in die Lage versetzt, fachspezifische Aufgaben und Probleme zu lösen.

Ziel des Studiums ist es, den Teilnehmenden eine umfassende Qualifikation auf allen Teilgebieten des Pharmarechts zu bieten. Sowohl im Rahmen der Studienarbeiten als auch…

Im Rahmen eines vorangegangenen Studiums müssen insgesamt 240 ECTS-Punkte erlangt worden sein. Diese Voraussetzung wird von Studiengängen mit einer …

Um die Qualität der Lehre und die Aktualität des vermittelten Stoffs gewährleisten zu können, dozieren im Rahmen des Masterstudiengangs Pharmarecht ausschließlich …

Hier finden Sie alle Termine der bereits laufenden Durchgänge und des zum nächsten Wintersemester startenden Durchgangs inklusive der jeweiligen Modulinhalte …

Partner und Unterstützer

Die fachliche Verantwortung für den Masterstudiengang trägt dabei der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. Durch die Bestellung des akademischen Leiters sowie des Prüfungsausschusses gewährleistet der Fachbereich die Sicherstellung der Qualität des Studiengangs. Dem Prüfungsausschuss obliegt u.a. die Entscheidung über die Zulassung, die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen, über die Verfahren der Qualitätssicherung, über Kriterien und Verfahren der Auswahl des Lehrpersonals sowie über die Verwaltung von Prüfungs- und Studierendendaten. Er entscheidet über Grundsatzfragen, die den Inhalt und die Organisation des Curriculums, die Aufgabenstellung und Bewertung von Prüfungsleistungen betreffen.

In Kooperation mit der Philipps-Universität Marburg übernimmt die ELMar (Effektives Lernen Marburg) gGmbH auf Grundlage der universitär beschlossenen Prüfungsordnung die organisatorische Betreuung des Studiengangs, insbesondere die Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen sowie der Organisation der Prüfungen.

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