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Das Studium

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Ziel des Studiums ist es, den Teilnehmenden eine umfassende Qualifikation auf allen Teilgebieten des Pharmarechts zu bieten. Sowohl im Rahmen der Studienarbeiten als auch in der Masterthesis besteht aber genügend Raum, eigene Schwerpunkte zu setzen und das eigene Wissen zu vertiefen.
Die Lehrveranstaltungen werden in acht Modulen angeboten, die sich über vier Semester erstrecken. Im ersten Semester werden die ersten drei Module (M1–M3) an vier verpflichtenden Präsenzveranstaltungen angeboten. Im zweiten und dritten Semester werden jeweils zwei Module (M4 + M5 und M6 + M7) an vier verpflichtenden Präsenzveranstaltungen angeboten. Das vierte Semester beschränkt sich auf die Masterthesis (M8). Die Ausbildung ist zweijährig und unabhängig von den Vorlesungszeiten an der Philipps-Universität Marburg. Die Vorlesungen werden in deutscher Sprache gehalten. Präsenzphasen: Pro Semester werden eine Einführungswoche und drei Präsenzwochenenden (Donnerstag bis Samstag) stattfinden. Die Module M1-M3 sowie M5-M7 finden in Marburg statt. Das Modul M4 wird in München durchgeführt. Die Studierenden erhalten eine intensive und individuelle Betreuung durch die Mitarbeiter des Studiengangs. Die Teilnehmenden können für die Dauer des Masterstudiengangs auf Online-Kursunterlagen und eine Online-Bibliothek zugreifen. Die Bibliothek des Fachbereichs Rechtswissenschaften in Marburg steht den Teilnehmenden ebenfalls zur Verfügung.

Die Anmeldung


Die Anmeldung ist bis zum 31.7.2025 möglich. Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze vorhanden sind, ist der Zeitpunkt der Anmeldung ausschlaggebend. Mit der Anmeldung sind einzureichen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- oder Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des ersten Staatsexamens (soweit vorhanden, weitere taatsexamina), außerdem ein schriftlicher Nachweis einer mindestens einjährigen fachlich einschlägigen Berufserfahrung sowie eine Exmatrikulationsbescheinigung, bzw. eine Studienverlaufsbescheinigung.

Die Prüfungen


Als Prüfungsleistung muss in den Modulen M1-M7 im ersten Versuch jeweils eine Klausur absolviert werden. Die Klausuren werden nach Abschluss des betreffenden Moduls in der darauffolgenden Präsenzveranstaltung geschrieben. Die Prüfungsleistung darf bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

Die Masterarbeit


Die Anfertigung der Masterarbeit ist für das 4. Semester vorgesehen. Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist das erfolgreiche Absolvieren der Module M1-M5. Der Bearbeitungszeitraum umfasst 4 Monate. Jedem Teilnehmer wird ein Betreuer zur Seite gestellt, den man auf Wunsch selbst aus den Reihen der Dozierenden themenbezogen auswählen kann. In der letzten Präsenzwoche in Marburg wird zum Thema Masterarbeit ein separater Vortrag angeboten.